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FAQs für Autoren und Herausgeber

Unsere Lektorate beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um den Veröffentlichungsprozess. Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen, wie z. B. zu Honoraren und Autorenverträgen, und jeweils eine kurze Antwort.

  • Veröffentlichung mit De Gruyter
  • Zugriff auf Ihre Arbeit
  • Bestellungen und Käufe
Wo finde ich Informationen über Ihr Programm und den Veröffentlichungsprozess?
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Die wichtigsten Informationsseiten zu unserem Verlag finden Sie online. Sie können sie über die Links im unteren Bereich unserer Website aufrufen. Dort erhalten Sie Informationen über die Veröffentlichung Ihres Buchs bzw. Zeitschriftenartikels bei De Gruyter, unsere Abstract- und Indexierungsdienste sowie unser Open-Access-Programm.

Autorinnen und Autoren erhalten automatisch eine E-Mail, sobald ihr Zeitschriftenartikel bzw. ihr Buchkapitel in einem Sammelband auf unserer Website veröffentlicht wird. Damit Sie diesen Service nutzen können, teilen Sie uns während des Veröffentlichungsprozesses Ihre E-Mail-Adresse mit.

Was kostet die Veröffentlichung meines Artikels bei De Gruyter?
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Die Veröffentlichung in Abonnement-Zeitschriften ist bei De Gruyter für Autorinnen und Autoren kostenlos. Selbstverständlich können Sie Ihren Artikel auch im Open-Access-Format veröffentlichen. Dann fallen Bearbeitungsgebühren für Artikel (APC) an. Sie behalten das Urheberrecht an Ihrem Artikel und können dessen Inhalt uneingeschränkt in der Fachwelt verbreiten.

Wie kann ich ein Proposal oder Manuskript einreichen?
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Bitte nutzen Sie bis auf Weiteres unser Kontaktformular, um Ihr Proposal zu senden. Ihre Anfrage wird an das zuständige Lektorat weitergeleitet und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ansonsten beantworten die auf den Kontaktseiten aufgelisteten Lektorate Ihre Fragen zur Einreichung gern.

Wie erfahre ich, ob mein Buch bzw. mein Artikel veröffentlicht wurde?
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Autorinnen und Autoren erhalten automatisch eine E-Mail, sobald ihr Zeitschriftenartikel bzw. ihr Buchkapitel in einem Sammelband auf unserer Website veröffentlicht wird. Damit Sie diesen Service nutzen können, teilen Sie uns während des Veröffentlichungsprozesses Ihre E-Mail-Adresse mit.

Wie kann ich meiner Bibliothek einen Titel empfehlen?
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Die Funktion, der Bibliothek mit einem Klick einen Titel zu empfehlen, war auf unserer alten Plattform verfügbar. Sie wurde aufgrund der relativ geringen Nutzung eingestellt. Bis auf Weiteres senden Sie Ihrer Bibliothek bitte eine E-Mail mit einem Link zu der Seite des Titels, den Sie empfehlen möchten.

Unsere User-Experience-Designer/-innen sprechen ständig mit Forschenden und Autorinnen und Autoren darüber, was sie brauchen und erreichen wollen. Wir entwerfen dann Tools und Funktionen, die diese Bedürfnisse erfüllen. Wir aktualisieren die Website laufend mit neuen spannenden Verbesserungen. Sie können sich also auf neue praktische Funktionen für Autorinnen und Autoren freuen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Wo finde ich Informationen zu den Fachgebieten, in denen Sie publizieren?
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Öffnen Sie den Link zu unserer Fachgebietsseite. Dort finden Sie weitere Informationen über unser Programm im jeweiligen Fachgebiet. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern an unsere Lektorate wenden. Für die meisten Fachgebiete stehen spezielle Seiten bereit.

Hinweise zum Honorarbeleg

Wie kommen die Honorare zustande?
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Mit dem Absatzhonorar erhält der Verfasser vom Verlag, je
nach Verkauf des Werkes, ein prozentuales Beteiligungshonorar, das sich für gewöhnlich am Nettoerlös (NE) bemisst. Nettoerlös ist der Ladenverkaufspreis abzüglich der darin enthaltenen gesetzlichen Mehrwertsteuer und der gewährten Rabatte. Jede Umsatzbewegung aus den verschiedenen Vertriebskanälen wird für einen Titel bei der Honorarabrechnung berücksichtigt, d. h. auch eBook-Pakete, Konsortialverkäufe, Aggregatoren. Nicht abgerechnet werden Pflicht-, Prüf- und Freiexemplare.

Worin liegt der Unterschied zwischen „abzurechnender Menge“ und „davon honorarpflichtig“ auf dem Honorarbeleg?
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Exemplare sind dann honorarpflichtig, wenn sie tatsächlich verkauft wurden (keine Pflicht-, Prüf- oder Freiexemplare sind), oder die Schwelle zur Honorarzahlung überschritten wird (z. B. Beteiligung ab dem 250. Exemplar).

Wie werden eBook Umsätze / Paketverkäufe abgerechnet?
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Die gesamten Paket- und Konsortialumsätze werden prozentual auf alle enthaltenen Titel aufgeteilt. Dies kann dazu führen, dass die Umsätze für einen einzelnen Titel weit unter dem tatsächlichen Ladenpreis liegen.

Wann kann ich mit der Zahlung meines Absatzhonorars rechnen?
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Die Absatzhonorare für das jeweilige Vorjahr werden im Folgejahr im Laufe des 2. Quartals überwiesen. Aufgrund der hohen Anzahl wird die Auszahlung der Honorare in mehreren Etappen aufgeteilt und sollte bis 30. Juni des Folgejahres überwiesen sein. Im Verwendungszweck der Überweisung finden Sie die achtstellige Belegnummer, die Sie Ihrer Honorarabrechnung entnehmen können.

Wie kommen Minusbeträge zustande (Print)?
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Die Anzahl von Remittenden wird von der Anzahl der verkauften Bücher abgezogen und erscheint als Minusbetrag auf der Abrechnung.

Wie kommen Minusbeträge zustande (eBook)?
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Gutschriften auf eBook-Pakete erscheinen als Minus auf der Abrechnung. Jede Umsatzbewegung für einen Titel wird berücksichtigt.

Wie hoch genau sind Buchhandelsrabatte u. a. bzw. warum wird das nicht im Detail aufgeschlüsselt?
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Rabatte werden individuell mit dem Kunden ausgehandelt. Auch werden Exemplare, die mit Autorenrabatt oder in Paketen verkauft werden, berücksichtigt. Die konsolidierte Summe wird auf dem Honorarbeleg ausgewiesen, da eine einzelne Aufstellung nicht zu gewährleisten ist.

Wie kommen niedrige Umsätze oder Ladenpreise für eBooks zustande?
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Um ein größtmögliches Publikum zu erreichen, schließen wir Verträge mit Aggregatoren ab. Aggregatoren sind Unternehmen, die auf ihre Plattformen den digitalen Content mehrerer Verlage bedarfsorientiert Kunden anbieten und ihnen entweder als Einzeldokument, ganzes Werk oder auf Basis eines Abonnements entgeltlich zur Verfügung stellt. Hier ist die Nutzung oft auf Seiten- oder Beitragsebene. Die Umsätze werden auf die einzelne ISBNs aufgeteilt und das Ergebnis kann eine sehr kleine Summe sein. Jede Umsatzbewegung für einen Titel wird bei der Honorarabrechnung berücksichtigt. Daher erscheinen teilweise nur Cent-Beträge.

Warum werden Summen unter € 100 nicht ausbezahlt?
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Im SEPA Raum (Single Euro Payments Area) werden ab 2016 Beträge auch unter € 100 ausbezahlt. Außerhalb des SEPA Raums sind Aufwand und Kosten für die Überweisung von Kleinstbeträgen sehr hoch. Diese Beträge werden dem internen Autorenkonto gutgeschrieben und gesammelt, bis der Gesamtbetrag € 100 überschritten hat und somit ausbezahlt werden kann. Leider ist es nicht möglich, diese Beträge als Guthaben für Buchbestellungen zu nutzen.

Warum steht unter meiner Abrechnung „Zahlung per Scheck“? Wann erhalte ich den Scheck?
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Bei dieser Formulierung handelt es sich um einen veralteten Automatismus, der bisher leider nicht für alle Abrechnungen geändert werden konnte. Das Honorar wird Ihnen per Banküberweisung auf das bei uns hinterlegte Konto überwiesen. Sie erhalten keinen Scheck.

Was bedeuten die Absatzzahlen in Klammern?
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Befinden sich hinter den Absatzzahlen per 31.12. Zahlen in Klammern, so beziehen sich diese Zahlen auf alle verkauften Exemplare aller Ausgaben Ihres Titels (gebunden, eBook, ggf. Broschur, ggf. neue Auflagen). Nicht bei allen Abrechnungen werden alle Ausgaben auch gebündelt gezählt. Sie müssen sich also nicht wundern, wenn Ihre Abrechnung keine Absatzzahlen in Klammern enthält.

Warum finde ich auf meiner Honorarabrechnung einen Lizenzerlös?
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Einen Lizenzerlös erhalten Sie, wenn unsere Abteilung für Rechte und Lizenzen eine Lizenz Ihres Titels verkauft hat. Hierzu zählen Übersetzungen und Abdruckgenehmigungen Ihres Titels. Sie erhalten eine Abrechnung über Absatzhonorare und Erlöse aus Lizenzen, wenn dies vertraglich vereinbart worden ist. Diese Erlöse unterliegen auch der €100 Grenze außerhalb des SEPA Raums.

Was muss ich beachten, wenn ich nicht in Deutschland ansässig bin?
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Sofern Sie nicht in Deutschland ansässig sind, unterliegen Sie der Quellensteuer, die von ausländischen Steuerbehörden direkt einbehalten wird. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt die Höhe der einzubehaltenden Steuern. Bei Übersteigen einer Jahresgesamtgrenze von 5.000 EUR sollten Sie eine Freistellung beantragen. Ohne Vorlage einer solchen Freistellungsbescheinigung müssen wir die gesetzliche Steuer abführen.

Heruntergeladen am 12.8.2024 von https://www.degruyter.com/publishing/ueber-uns/faqs-neue-webseite/autoren-herausgeber
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